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20.11.23 –
Gemeinderatssitzung am 20.11.2023
Stellungnahme zu Punkt Nr. 6 der Tagesordnung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernhard,
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Anfang dieses TOP möchte ich kurz in die Vergangenheit blicken und einige Punkte in Erinnerung rufen:
Bereits 2011 wurde der Sozial- und Familienpass in der Gemeinde Tamm eingeführt. Eine Anpassung gab es dann im Jahr 2015. Die Grundlagen für die Anpassung wurden damals vom Arbeitskreis Kinder und Jugend erarbeitet. Aufgrund der massiven Kritik an den Kinderbetreuungsgebühren erarbeiten Mitglieder des Gesamtelternbeirats der Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie Vertretern aus dem Gemeinderat und der Verwaltung neue Richtlinien. Folgende Änderungen wurden dabei gemeinschaftlich formuliert:
Die Verwaltung hat 2015, nach einer Recherche auf Grundlage der Daten des Statistischen Landesamts errechnet, dass auf Grundlage der erarbeiteten Richtlinien eigentlich 500 Familien anspruchsberechtigt wären. Jedoch wurden bis April 2016 ausschließlich 4 Familienpässe ausgestellt.
Aufgrund der angekündigten und massiven Gebührenerhöhung im Bereich der Betreuungsgebühren um 15 Prozent, gab es den Vorschlag die Tamm-Card entsprechend anzupassen. Dazu gibt es einen einstimmigen Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2023. Im Protokoll steht wörtlich:
„Das Bruttoeinkommen, das der Tamm-Card-Ermäßigung für den Besuch von Kindertagesbetreuungseinrichtungen zugrunde liegt, wird die Verwaltung anpassen und die Anpassung in der ersten Verwaltungsausschusssitzung zur Beratung vorlegen.“ Die Verwaltung hat Wort gehalten und in der Verwaltungsausschusssitzung am 23.10.2023 dem Gremium die Vorlage SV102a/2023 vorgelegt. Ein guter Vorschlag, wie wir finden. Dieser Vorlage kann die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.
Nur leider liegt uns nun aufgrund der Vorschläge der Fraktionen der CDU, der AWV und der LLT die Vorlage SV 102b/2023 mit geänderter Beschlussfassung vor. Weshalb wir nun einen Änderungsantrag stellen mit der Bitte, die Vorlage SV102a/2023 wieder als Grundlage heranzuziehen.
In dieser Vorlage werden die Einkommensstaffelungen der Tamm-Card deutlich erhöht und dies ist in unseren Augen dringend nötig, da dies seit nunmehr 8 Jahren nicht mehr geschehen ist. Unser Anliegen ist es, gerade Familien und Alleinerziehende zu unterstützen die eben gerade so, haarscharf, über den vorgegebenen Grenzen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) liegen und deshalb keine Unterstützung erhalten können. Dieser Personenkreis muss jedoch ebenfalls die Erhöhungen der Kita-Gebühren in vollem Umfang mittragen, was vielen Familien und vor allem Alleinstehende an die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit bringt. Sie erinnern sich, dass sich der Arbeitskreis bei der Anpassung der Tamm-Card im Jahr 2015 dies unter anderem auf die Fahnen geschrieben hat, um möglichst viele sozial benachteiligte Familien unterstützen zu können. Die Vorlage 102a/2023 würde diesen Aspekt in vollem Umfang würdigen.
Da sich die neuen Staffelungen deutlich gegenüber den Anspruchsgrenzen der WJH erhöhen könnten wir es auch verschmerzen, dass die Verwaltung in ihrem Vorschlag vorab einen Ablehnungsbescheid der WJH fordert. Auch wenn dies den damals erarbeiteten Grundlagen des Arbeitskreises widerspricht. Dies wäre für uns ein Kompromiss.
Nun aber zu den vorgelegten Vorschlägen der Fraktionen von CDU + AWV, und der LLT. Beide Vorschläge sind reine „Augenwischerei“. Was haben denn bitteschön diese Vorschläge für einen Sinn? Ich glaube ihnen ist nicht bewusst, dass durch ihren Vorschlag keine einzige Familie in Tamm in den Genuss der Tamm-Card kommen würde, denn die Grenzen liegen deutlich unter den Staffelungen der WJH. Bei ihnen werden ausschließlich die 2015 festgelegten Einkommensgrenzen in Nettobeträgen ausgewiesen und die geplante Erhöhung der Kita-Gebühren aufgeschlagen. Zusätzlich bleibt die Forderung erhalten, dass ein Ablehnungsbescheid der WJH vorliegen muss. Was für ein bittersü.er Vorschlag!
Eine Erhöhung der Bemessungsgrenzen ist nach 8 Jahren deshalb nötig, da bei der Diskussion völlig vergessen wird, dass sich die Löhne und die Kaufkraft seit 2015 bis heute signifikant verändert haben. Die Reallöhne sind deutlich gesunken. Im Jahr 2022 sogar mit dem stärkste Rückgang seit 2008. Die Lohnsteigerungen wurden seit 2015 aufgrund der hohen Inflationsrate und dem damit einhergehend Kaufkraftverlust völlig aufgefressen. Dies bedeutet, dass die arbeitenden Bevölkerung trotz guter Lohnsteigerungen diese nicht im Geldbeutel wiederfindet, sondern noch einen Verlust des Geldes kompensieren muss. Dies spüren vor allem die unteren Lohngruppen. Bei denen schlägt natürlich eine Erhöhung der Kita-Gebühren gleich schwerer ins Kontor.
Sollten sie die Grenzen wie von CDU, AWV und LLT vorgeschlagen so bleiben, dann können wir die Tamm-Card einstampfen. Dann hat sie ihren Sinn, nämlich sozial schwache Familien und Alleinerziehende zu unterstützen und zu entlasten, völlig verfehlt. Dann wird keine einzige Familie von den aufgelisteten Vorteilen profitieren. Dann kann man aber der Stadt Tamm auch die Familienfreundlichkeit aberkennen!
Wir, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, würden durch die Erhöhung der Einkommensstaffelungen bei der Tamm-Card gerne Familien helfen, die jeden Monat den Groschen umdrehen müssen, um über die Runden zu kommen. Wir würden gerne da unterstützen, wo es dringend benötigt wird.
Sollte der Änderungsantrag nicht angenommen werden und die vorliegende Sitzungsvorlage SV102b/2023 Grundlage der Abstimmung sein, werden wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dagegen stimmen.
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